Teil 1 – Von den Anfängen bis 1850

Teil ❶ ▶︎ Von 1773 bis 1945 war die Kleinstadt Märkisch Friedland – das heutige Mirosławiec – Sitz eines preußischen Gerichts. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dessen Geschichte und mit den Richtern, die in Friedland tätig waren. Der erste Teil behandelt die Zeit bis zur Justizreform der Jahre 1849/50.
Ein erstes preußische Gericht wurde in Märkisch Friedland – dem heutigen Mirosławiec – im September 1773 eingerichtet, also ein gutes Jahr nach der Annektion des Netzedistrikts. Es handelte sich um ein adliges Patrimonialgericht, dessen Gerichtsherr der Besitzer der Herrschaft Friedland, Friedrich Wilhelm von Blanckenburg (1719-1777), war. Das Gericht hatte nach der Instruktion vom 17. September 1773 für eine ordnungsgemäße und durch geprüfte Justizbeamte auszuübende Gerichtsbarkeit Sorge zu tragen.1M. Bär: Westpreußen unter Friedrich dem Großen, Leipzig 1909, S. 168. Rechtsgrundlage war dabei das preußische Landrecht des Jahres 1721, jedoch mit einigen genau beschriebenen Abweichungen.2C. K. Leman: Historisch-geographische Einleitung in die Provinzialrechte Westpreußens, Marienwerder 1830, S. 57.
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